Teilnehmerausweise unter Beachtung des Heilmittelwerbegesetzes

Um die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes einzuhalten, sind die Teilnehmerausweise (Namensschilder) vor Ort wie folgt gekennzeichnet: Alle Ärztinnen und Ärzte werden ein Kürzel auf dem Namensschild haben, welches auf ihren Status als Verschreiber von Medikamenten hinweist. Die Namensschilder der Industrievertreter werden anders gekennzeichnet. Über die genauen Kennzeichnungen informieren wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt.